IMPRESSUM
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Nicolas Quell und Marius Gutekunst, Nick Rusnak Pro Motion GbR
Sonnenweg 14,
D-89275 Elchingen
Telefon: +41 (0) 79 153 23 11
E-Mail: info@pro-motion-ulm.de
Vertreten durch:
Nicolas Quell, Marius Gutekunst und Nick Rusnak
USt-IdNr.: DE315670882
Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@pro-motion-ulm.de
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.
Disclaimer – rechtliche Hinweise
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Quelle: openpr.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Nicolas Quell, Marius Gutekunst, Nick Rusnak Pro Motion GbR, nachfolgend Pro Motion GbR genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste der Pro Motion GbR in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
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2. Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus,
dass die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Wird der erteilte Auftrag durch den Auftraggeber reduziert oder annulliert, hat die Pro Motion GbR Anspruch auf das Honorar der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat die Pro Motion GbR Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber bei Rücktritt die Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten in vollem Umfang zu tragen.
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3. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Die Pro Motion GbR verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
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4. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber unterstützt die Pro Motion GbR bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mit- wirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von der Pro Motion GbR in Rechnung gestellt.
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5. Externe Leistungen
Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, ist die Pro Motion GbR berechtigt Dritte beizuziehen. In den Bereichen Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Text, Konzeption, u.ä. arbeitet die Pro Motion GbR mit projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. Diese Drittleistungen werden in den Kostenvoranschlägen als Drittleistung ausgewiesen und von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. Zur Kontrolle werden die Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an die Pro Motion GbR zugestellt. Die Pro Motion GbR tritt als Vermittler, Berater und gegenüber Dritten im Namen des Auftraggebers auf.
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6. Urheberrecht
Sämtliche, immaterielle und materielle, von der Pro Motion GbR geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von der Pro Motion GbR. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Pro Motion GbR. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von der Pro Motion GbR geschaffene Werke zu verwenden, abzuändern oder zu verkaufen.
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7. Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von der Pro Motion GbR einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von der Pro Motion GbR hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
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8. Gewährleistung
Bei Daten und Dokumenten, welche vom Auftraggeber an die Pro Motion GbR zur Weiterbearbeitung oder Anpassung übergeben werden, geht Pro Motion GbR davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
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9. Daten und Unterlagen
Die Pro Motion GbR bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung
des Auftrages auf. Darüber hinaus ist die Pro Motion GbR ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von der Pro Motion GbR und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 7).
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10. Offerten
Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte. In den Offerten nicht enthalten sind mehr als zwei Korrekturzyklen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von der Pro Motion GbR erlischt nach 30 Tagen. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
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11. Tarife und Honorare
Sind keine Pauschalbeträge vereinbart worden, richtet sich das Honorar von der Pro Motion GbR nach dem effektiven Zeitaufwand. Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben des Auftraggebers wird diesem so schnell als möglich bekannt gegeben und auf Wunsch gesondert ausgewiesen.
12. Gut zur Ausführung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Ausführung» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Ausführung» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Pro Motion GbR keine Haftung.
13. Korrekturzyklen
Korrekturzyklen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen.
Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Korrekturzyklen behandelt.
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14. Eigenwerbung
Die für den Auftraggeber entwickelten Werke und Werbemittel kann die Pro Motion GbR in ihren eigenen Werbemitteln erwähnen/abbilden/beschreiben und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Pro Motion GbR ist berechtigt,
die von ihr entwickelten Kommunikationsmassnahmen und Werbemittel bei Wettbewerben im In- und Ausland einzureichen. Allfällige Wettbewerbspreise fallen der Pro Motion GbR zu. Die Pro Motion GbR behält sich vor, von den von ihr entwickelten Werbemitteln auf eigene Kosten zusätzliche Exemplare herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verbreiten.
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17. Haftung
Die Haftung seitens der Pro Motion GbR beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
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18. Mängelrüge
Die von der Pro Motion GbR erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen.
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19. Aufbewahrung
Sofern nicht anders vereinbart behält sich die Pro Motion GbR vor sämtliche dem Projekt zugehörige Daten drei Monate nach Fertigstellung unwiderruflich zu löschen.
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20. Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Pro Motion GbR unterstehen Deutschem Recht.